ITVie
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITVie
ǀ1. Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen der ITVie erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand 01.04.2011 ersetzten alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen insbesondere des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter der ITVie ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mit Vertragsschluss und/oder mit der Bestellung von Waren oder sonstiger Leistungen der ITVie durch den Kunden gelten diese Bedingungen durch den Kunden selbst im Falle eines vorangegangen Widerspruchs als durch den Kunden angenommen.
ǀ2. Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote der ITVie sind freibleibend und unverbindlich.
Verträge zwischen der ITVie und dem Kunden kommen nach Bestellung des Kunden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der ITVie oder dadurch zustande, dass die ITVie die Ware ausliefert, bzw. die Leistung an den Kunden erbringt.
Druck und Schreibfehler sind für die ITVie nicht verbindlich.
Technische Änderungen bei Angeboten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
ǀ3. Lieferung
Die Lieferung bestellter Ware erfolgt so rasch wie möglich nach Eingang einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung. Alle von der ITVie genannten Termine und Fristen sind circa-Angaben, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen.
Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert.
Im Falle höherer Gewalt (beispielsweise behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Roh- oder Betriebsstoffverknappung) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Umstände, die die ITVie nicht zu vertreten hat und die der ITVie oder ihrer Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall wird die ITVie ihre Kunden unverzüglich benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Benachrichtigung fort, ist die ITVie wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde ist im Fall der länger als drei monatigen Behinderung nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen ebenfalls berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die ITVie berechtigt, den ihrem entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab dem Zeitpunkt, zu dem er sich in Annahmeverzug befindet, auf den Kunden über.
ǀ4. Abnahme
Die Abnahme der Produkte und/oder Leistung der ITVie erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Diese ist erfolgreich durchgeführt, wenn bei einem Testlauf der Programme/Systeme kein Fehler an den Produkten und/oder Leistungen festgestellt wird. Soweit die ITVie die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von der ITVie durchgeführt, gleiches gilt für Leistungen, die die ITVie an Gegenständen des Kunden erbringt. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt die ITVie dem Kunden die Betriebsbereitschaft der Produkte mit.
Sofern zwischen der ITVie und dem Kunden vereinbart, kann die Funktionsprüfung durch die ITVie auch online im remote-Verfahren erbracht werden.
Bei allen anderen Produkten/Leistungen gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Lieferung der Produkte oder Erbringung der Leistung durch die ITVie schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.
ǀ 5.Preise
Die von der ITVie angegebenen Preise sind Nettopreise und ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste und verstehen sich zzgl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes.
Die Angebotspreise der ITVie sind freibleibend. Sie gelten ab Viersen. Zuzüglich Verpackung und Porto.
Angebotene Preise für Arbeitsleistungen gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine Ausführung von Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr. Für Arbeiten, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, berechnet die ITVie Mehrarbeitszuschläge entsprechend ihrer Preisliste.
Wünscht der Besteller nach Erhalt der Rechnung eine Umschreibung der Rechnung, insbesondere auf einen anderen Adressaten etc., stellt die ITVie hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 20,00 in Rechnung.
ǀ6.Zahlung
Der Besteller ist verpflichtet, den Preis nach Erhalt der Ware oder sonstigen Leistung sofort ohne Abzug von Skonto zu zahlen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die ITVie berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz einzufordern.
Die ITVie ist berechtigt nach ihrer Wahl Vorkasse zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern, sofern Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Auch kann die ITVie in diesen Fällen sämtliche noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar sofort geltend machen.
ǀ7.Kündigungsrechte
Wenn der ITVie nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aufgrund derer der Anspruch der ITVie auf Zahlung eines vereinbarten Entgeltes gefährdet ist, ist die ITVie berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches der ITVie liegt insbesondere dann vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechseln ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
ǀ8.Aufrechnung
Der Kunde kann mit Gegenansprüchen gegen Entgeltanspruch der ITVie weder aufrechnen, noch steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
ǀ9.Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die ITVie das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware). Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die ITVie das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Bei Verarbeitung und Einbau von Sachen erwirbt die ITVie , solange deren Bezahlung noch nicht erfolgt ist, Miteigentum an dem hergestellten Werk in Höhe des Wertes des Produktes / der Leistung.
Der Kunde verpflichtet sich bis zum Erwerb des vollständigen Eigentums an dem Produkt / der Leistung, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Veräußert der Kunde von der ITVie gelieferte Ware, obwohl Eigentum der ITVie nicht erloschen ist, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn alle ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die ITVie ab. Der Kunde ist verpflichtet, der ITVie eine Aufstellung dieser Forderungen zu übersenden und seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Die ITVie ist dann berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen des Kunden gibt die ITVie die ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl frei, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware der ITVie unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der ITVie die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die der ITVie hieraus entstehenden Kosten. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde der ITVie unverzüglich anzuzeigen.
Die ITVie ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
ǀ10.Gewährleistung
Die Gewährleistung der ITVie richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes ergibt.
Vorbehaltlich etwaiger schriftlich ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Gewährleistung der ITVie darauf, dass die Eigenschaften der Produkte/Leistungen der allgemeinen Produktbeschreibung entsprechen.
Die ITVie leistet keine Gewähr für ungeeignete und unsachgemäße Verwendung durch Kunden oder Dritte, für natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung bzw. Einbau schriftlich anzuzeigen. Ist der ITVie 14 Tage nach Einbau keine schriftliche Rüge offensichtlicher Mängel zugegangen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt die ITVie Kaufleuten eine 12-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Wahl der ITVie kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche.
Ist die Leistung der ITVie mit einem Fehler behaftet oder hat sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft, so ist zunächst ausschließlich die ITVie berechtigt, den Mangel zu beseitigen und kann nach ihrer Wahl nacherfüllen oder Ersatz liefern. Schlagen die Bemühungen der ITVie endgültig fehl, kann der Kunde von ihr Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Entgeltes) verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen der Bemühungen der ITVie um Mangelbeseitigung liegt vor, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist. Statt der Wandlung oder Minderung kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur dann verlangen, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
ǀ11.Haftung
Außerhalb der Gewährleistungshaftung der ITVie haftet die ITVie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung der ITVie - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden beschränkt (im Falle des Datenverlustes beispielsweise auf den Aufwand für die Wiederherstellung mit den vom Kunden angefertigten Sicherungskopien). Jede weitergehende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Schäden, die nicht am Produkt/Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die ITVie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Sollte das Produkt/Liefergegenstand nicht fehlerhaft oder nicht mit einem von der ITVie zu vertretenen Mangel behaftet sein, fallen dem Kunden die Überprüfungs- und/oder Frachtkosten zur Last.
Soweit die Haftung der ITVie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Der Besteller ist in geeigneter Form zur Datensicherung verpflichtet. Die Haftung bei Datenverlust beschränkt sich auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherheitskopien die verlorenen Daten auf der Anlage wiederherzustellen.
ǀ12.Urheberrechte und Lizenzbestimmungen
Der Kunde verpflichtet sich, die an vertragsgegenständlicher Software einschließlich zugehöriger Dokumentation etwaig bestehenden Schutz- und Urheberrechte des Herstellers oder sonstiger Dritter zu beachten und Vervielfältigungen und/oder sonstige Verbreitungen nur im Rahmen der Gewährung durch den Hersteller oder Dritten durchzuführen.
Weiter verpflichtet sich der Kunde in den Fällen, in denen dies der Hersteller oder der Dritte verlangt, die vertragsgegenständliche Software erst nach Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Hersteller oder dem Dritten und dann in Übereinstimmung hiermit zu nutzen und im Falle der Weiterveräußerung seinen Kunden die gleiche Verpflichtung aufzuerlegen.
ǀ13.Schlussbestimmungen
Die ITVie weist darauf hin, dass Daten, die für die Bearbeitung von Aufträgen geschäftsnotwendig sind, mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage verarbeitet werden (§§ 27, 33 BDSG).
Erfüllungsort ist Vieren, Gerichtsstand ist Viersen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in einer Klausel ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, behält dieser Gültigkeit. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, im Falle einer Unwirksamkeit eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn die Vertragsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.